KESR-Blog
Blog zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Nötigung durch Betreibung von Beistandspersonen?
Einem neu veröffentlichtem Urteil des Bundesgerichts lag (verkürzt) folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Person wurde 2022 verbeiständet. (Wohl) Im Zusammenhang mit der Erstellung des Inventars stellte die Beiständin fest, dass sich das Vermögen der betroffenen Person von 2016 bis 2022
Nationale Kinderschutzstatistik 2025
Pädiatrie Schweiz hat die Erhebung zu Kinderschutzfällen an Schweizer Kinderkliniken im Jahr 2025 veröffentlicht. Im Jahr 2025 sind insgesamt 2380 Kinder und Jugendliche aufgrund einer vermuteten oder bestätigten Misshandlung betreut oder behandelt worden. Dies entspricht einer Zunahme um 296 Fälle (+14.2 %)
Ausflug ins Verfahrensrecht: Die Grenzen von KI für Verfahrensbeteiligte
In einem bundesgerichtlichen Urteil (welches keinen Bezug zum Kindes- und Erwachsenenschutz ausweist) hat die Beschwerdeführerin festgehalten, die Beschwerde „zur Einsparung von Kosten […] mit Hilfe von KI erstellt“ zu haben. Das Bundesgericht hat dazu festgehalten, es „…sei fraglich…“, ob eine solche
Kindesmissbrauch: Reform der Strafprozessordnung
Ein Artikel im „20 Minuten“ geht auf den Umstand ein, dass viele „Kindesmissbrauch-Verfahren“ im Strafrecht eingestellt werden, weil die Aussagen der Opfer nicht für eine Verurteilung reichen. Eine Wahrnehmung, welche ich als „strafrechtlicher Beistand“ von missbrauchten Kindern teile. Inwiefern aber
Elterliche Vertretung des Kindes im Verfahren
Ein neu publiziertes Urteil des Bundesgerichts ruft in Erinnerung, dass die Inhaber der elterlichen Sorge zwar ihr Kind in Verfahren vertreten können (Art. 304 ZGB). Diese Vertretung findet aber ihre Grenze, wenn eine abstrakte Interessenkollision vorliegt (Art. 306 Abs. 3
Anfechtung superprovisorischer Massnahmen & EMRK
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung können superprovisorische Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz nicht angefochten werden. Vielmehr muss die KESB die Verfahrensbeteiligten anhören und dann einen neuen Entscheid treffen (Art. 445 Abs. 2 Satz 2 ZGB). In einem neuen Urteil hat sich das