Möchten Sie einen Fall mit Hilfe einer aussenstehenden Person sowohl aus rechtlicher als auch aus methodischer Sicht analysieren? Ich stehe Ihnen in den Bereichen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts gerne zur Verfügung. Weiter berate ich Sie gerne in organisatorischen Fragestellungen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften sowie Soziale Dienste können oft nicht selber einen Rechtsdienst unterhalten. Dennoch treffen sie mitunter auf komplizierte rechtliche Fragestellungen. In einer solchen Situation ist es von Vorteil, wenn die Behörde immer auf die gleiche Person zurückgreifen kann, um die Fragestellung schnell und effizient in Ihrem Sinn zu lösen.
Ich biete Ihnen an, Ihr externer Rechtsdienst zu sein. Sie entscheiden selber, um welche rechtlichen Fragestellungen ich mich für Sie kümmern darf. Dadurch können Sie den Aufwand für Ihren externen Rechtsdienst jederzeit flexibel gestalten.
Meine Empathie für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, mein profundes Wissen über rechtliche und fürsorgerische Fragestellungen sowie meine praxisorientierte, pragmatische Arbeitsweise qualifizieren mich, als Verfahrensbeistand für Erwachsene oder als Vertreter für Jugendliche tätig zu sein.
Verfahrensbeistandschaften übernehme ich grundsätzlich in der ganzen Deutschschweiz. Kindesvertretungen übernehme ich in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (Bezirke Rheinfelden sowie Laufenburg) und Solothurn (Bezirke Dorneck, Thal, Gäu und Olten). Die Kosten für den Weg von Basel an den Sitz der KESB bzw. des Gerichts stelle ich nicht in Rechnung.
Ich erstelle Gutachten zu sämtlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Familienrecht.
Ich biete Ihnen Schulungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts an. Diese Schulungen konzipiere ich in Absprache mit Ihnen.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Möchten Sie einen Fall mit Hilfe einer aussenstehenden Person sowohl aus rechtlicher als auch aus methodischer Sicht analysieren? Ich stehe Ihnen in den Bereichen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts gerne zur Verfügung. Weiter berate ich Sie gerne in organisatorischen Fragestellungen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften sowie Soziale Dienste können oft nicht selber einen Rechtsdienst unterhalten. Dennoch treffen sie mitunter auf komplizierte rechtliche Fragestellungen. In einer solchen Situation ist es von Vorteil, wenn die Behörde immer auf die gleiche Person zurückgreifen kann, um die Fragestellung schnell und effizient in Ihrem Sinn zu lösen.
Ich biete Ihnen an, Ihr externer Rechtsdienst zu sein. Sie entscheiden selber, um welche rechtlichen Fragestellungen ich mich für Sie kümmern darf. Dadurch können Sie den Aufwand für Ihren externen Rechtsdienst jederzeit flexibel gestalten.
Mein Verständnis für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, mein profundes Wissen über rechtliche und fürsorgerische Fragestellungen sowie meine praxisorientierte, pragmatische Arbeitsweise qualifizieren mich, als Verfahrensbeistand tätig zu sein. Ich übernehme grundsätzlich Verfahrensbeistandschaften in der ganzen Deutschschweiz. Die Kosten für den Weg von Basel an den Sitz der KESB stelle ich nicht in Rechnung.
In ausgewählten Fällen übernehme ich auch die Vertretung von Jugendlichen vor Gerichten und anderen Behörden.
Ich erstelle Gutachten zu sämtlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Familienrecht.
Ich biete Ihnen Schulungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts an. Diese Schulungen konzipiere ich in Absprache mit Ihnen.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.
Impressum & Datenschutz