Für Private

KESB, Beistandschaft und fürsorgerische Unterbringung (Erwachsenenschutz)

Sind Sie von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Besteht für Sie eine Beistandschaft oder eine fürsorgerische Unterbringung?

Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB, der Beistandsperson, der Einrichtung oder auch weiterer Behörden. Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid der KESB oder der Beistandsperson wehren möchten, können Sie auf mich zählen. 

Ich kann auch tätig werden, wenn eine Ihnen nahestehende Person mit der KESB, einer Beistandschaft oder einer fürsorgerischen Unterbringung konfrontiert ist und diese Person aus Ihrer Sicht rechtliche Unterstützung benötigt.

Vorsorge Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag)

Was geschieht mit meinen persönlichen Angelegenheiten oder meinem Vermögen, falls ich dereinst urteilsunfähig werde? Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie eine andere Person oder Stelle beauftragen, in diesem Fall Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Gerne berate ich Sie über die Vor- und Nachteile sowie über die möglichen Alternativen zu einem Vorsorgeauftrag. Entscheiden Sie sich für die Errichtung eines Vorsorgeauftrages, erstelle ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidertes Dokument und vermittle Ihnen bei Bedarf eine:n Notar:in.

Die Kanzlei, in welcher ich tätig bin, hat insbesondere einen Fokus auf die Vorsorge von Unternehmer:innen.

Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit stellen sich viele weitere Fragen, wie zum Beispiel folgende: Kann ich beeinflussen, wer für meine Kinder sorgt? Wer entscheidet über medizinische Eingriffe, wenn ich selber nicht mehr darüber befinden kann? Auch über diese Aspekte kann ich Sie beraten.

KESB, Beistandschaft, Heime, Unterstützungsdienste (Kindesschutz)

Sind Sie und Ihr Kind von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Besteht für Ihr Kind eine Beistandschaft? Lebt es in einem Heim? Oder wird Ihr Kind anderweitig durch Dritte unterstützt (z.B. Heime, SPF, psychiatrische Klinik)?

Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB, der Beistandsperson, Heime oder weiterer Unterstützungsdienste. Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid der wehren möchten, können Sie auf mich zählen. 

Vertretung von Kinder und Jugendlichen

Macht dir etwas Sorgen. Zum Beispiel die Trennung deiner Eltern? Hast du Angst, künftig eine gewisse Zeit in einem Heim leben zu müssen? Oder möchtest du einen Elternteil öfters sehen? In solchen Situationen ist es wichtig, dass die Erwachsenen deine Gedanken kennen.

Ich kann deinen Willen bei den Behörden (z.B. Gericht oder KESB) vertreten. Dafür höre ich dir zu, und wir besprechen deine Situation. Dann sprechen wir darüber, was ich den Behörden mitteilen soll. Was du mir erzählst, bleibt unter uns. Ich bin dein Anwalt, nicht der Anwalt deiner Eltern oder der Anwalt des Gerichts oder der KESB.

Du kannst anrufen (079 728 56 45) oder mir eine e-mail schreiben (maranta@lexterna.ch).

Finanzierung der Vertretung: Hinweise an die Eltern. Die «Standards für die Rechtsvertretung von Kindern in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren» der «Kinderanwaltschaft Schweiz» untersagen in familienrechtlichen und in Kindesschutzverfahren eine direkte Finanzierung der Kindesvertretung durch Personen aus dem Umfeld des Kindes (wie z.B. die Eltern). Deshalb schliesse ich in den vorgenannten Verfahren keinen Mandatsvertrag mit den Eltern oder einem Elternteil ab. Vielmehr strebe ich in der Regel eine Einsetzung über die KESB oder das Gericht an und beantrage die unentgeltliche Rechtspflege für Ihr Kind.

Kinderbetreuung und Kindesunterhalt (Trennung und Scheidung)

Bei einer Trennung sowie bei einer Scheidung stellen sich auch rechtliche Fragen über die künftige Situation der Kinder. Namentlich, wie die Kinder künftig betreut werden sollen und wie der finanzielle Unterhalt für das Kind aufgeteilt werden soll. Gerne berate ich Sie über diese Aspekte und vertrete sie in den entsprechenden Verfahren. Betrifft der Schwerpunkt der Streitigkeit nach einer Trennung oder Scheidung demgegenüber das Vermögen der erwachsenen Familienmitglieder, kann ich Sie gerne an eine:n Bürokolleg:in weiterleiten bzw. zusammen mit meiner:r Kolleg:in für Sie tätig sein.
Zudem berate ich auch nicht miteinander verheiratete Eltern, welche zusammenleben, gerne über die Regelung der Betreuung und des Unterhaltes für den Fall, dass sich das Paar dereinst trennen sollte.

Adoption und Leihmutterschaft

Möchten Sie ein Kind oder eine volljährige Person adoptieren? Haben Sie Fragen zur Leihmutterschaft?

Gerne berate ich Sie hierzu. Zudem vertrete ich Sie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.

LSBTIQ

Ob beispielsweise die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, die (Stiefkind-)Adoption eines Kindes, die rechtliche Formalisierung einer Familie oder die Angleichung des Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister in Frage stehen: Ich berate Sie zu sämtlichen familienrechtlichen Aspekten des LSBTIQ-Rechts. Zudem vertrete ich Sie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.

Sonstiges

Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Impressum & Datenschutz