Sind Sie von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Besteht für Sie eine Beistandschaft oder eine fürsorgerische Unterbringung? Oder leben Sie in einem Heim?
Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB, der Beistandsperson, dem Heim oder weiteren Behörden. Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid wehren möchten, können Sie auf mich zählen.
Ich kann auch tätig werden, wenn eine Ihnen nahestehende Person mit der KESB, einer Beistandschaft oder dem Leben in einem Heim konfrontiert ist und diese Person aus Ihrer Sicht rechtliche Unterstützung benötigt.
Ich übernehme grundsätzlich Vertretungen in der ganzen Deutschschweiz. Die Kosten für den Weg von Basel zu Ihnen stelle ich nicht in Rechnung.
Was geschieht mit meinen persönlichen Angelegenheiten, meinem Vermögen und meinem Unternehmen, falls ich dereinst urteilsunfähig werde? Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie eine andere Person oder Stelle beauftragen, in diesem Fall Ihre Angelegenheiten zu regeln.
Gerne berate ich Sie über die Vor- und Nachteile sowie über die möglichen Alternativen zu einem Vorsorgeauftrag. Entscheiden Sie sich für die Errichtung eines Vorsorgeauftrages, erstelle ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidertes Dokument.
Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit stellen sich viele weitere Fragen, wie zum Beispiel folgende: Kann ich beeinflussen, wer für meine Kinder sorgt? Wer entscheidet über medizinische Eingriffe, wenn ich selber nicht mehr darüber befinden kann? Auch über diese Aspekte kann ich Sie beraten.
Sind Sie von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Oder wird ihr Kind anderweitig durch Dritte unterstützt?
Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB und weiteren Behörden oder Organisationen, welche mit Ihrem Kind befasst sind (z.B. Beiständinnen und Beistände, Kinder- und Jugenddienste, Sozialdienste, Heime, Adoptionsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Sozialpädagogische Familienbegleitungen). Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid wehren möchten, können Sie auf mich zählen.
Ich bin für Sie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (Bezirke Rheinfelden sowie Laufenburg) und Solothurn (Bezirke Dorneck, Thal, Gäu und Olten) tätig.
Gibt es Sachen, die dich sehr beschäftigen? Zum Beispiel die Trennung deiner Eltern? Hast du Angst, künftig eine gewisse Zeit in einem Heim leben zu müssen? Oder möchtest du einen Elternteil öfters sehen? In solchen Situationen ist es wichtig, dass die Erwachsenen deine Gedanken kennen.
Als so genannter „Kinderanwalt“ kann ich deinen Willen bei den Behörden (z.B. Gericht oder KESB) vertreten. Dafür höre ich dir zu, und wir besprechen zusammen, was ich den Behörden mitteilen soll. Was du mir erzählst, bleibt unter uns. Ich bin dein Anwalt, nicht der Anwalt einer Behörde oder der Anwalt deiner Eltern.
Du kannst anrufen (079 728 56 45) oder mir eine e-mail schreiben (info@luca-maranta.ch). Meine Arbeit ist für dich kostenlos.
Ich übernehme grundsätzlich Vertretungen in der ganzen Deutschschweiz.
Bei einer Trennung der Familie stellen sich verschiedene rechtliche Fragen über die persönliche Situation der erwachsenen Familienmitglieder (z.B. Welchen Namen möchte ich künftig tragen?) sowie der Kinder (z.B. Wie sollen die Kinder künftig betreut werden?). Weiter müssen auch finanzielle Angelegenheiten geklärt werden (z.B. Wie soll das Vermögen aufgeteilt sowie der Unterhalt geregelt werden?). Gerne berate ich Sie über diese Aspekte. Zudem vertrete ich Sie in Scheidungs- und Eheschutzverfahren.
In Kindesunterhaltsverfahren wahre ich sowohl die Interessen der Kinder als auch die Interessen der unterhaltspflichtigen Personen.
Ich bin für Sie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (Bezirke Rheinfelden sowie Laufenburg) und Solothurn (Bezirke Dorneck, Thal, Gäu und Olten) tätig.
Ob beispielsweise eine Trennung, die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, die Adoption eines Kindes, die Angleichung des Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister oder eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz in Frage stehen: Ich berate Sie zu sämtlichen Aspekten des LSBTIQ-Rechts. Zudem vertrete ich Sie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.
Ich übernehme grundsätzlich Vertretungen in der ganzen Deutschschweiz
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Sind Sie von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Besteht für Sie eine Beistandschaft oder eine fürsorgerische Unterbringung? Oder leben Sie in einem Heim?
Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB, der Beistandsperson, dem Heim oder weiteren Behörden. Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid wehren möchten, können Sie auf mich zählen.
Ich kann auch tätig werden, wenn eine Ihnen nahestehende Person mit der KESB, einer Beistandschaft oder dem Leben in einem Heim konfrontiert ist und diese Person aus Ihrer Sicht rechtliche Unterstützung benötigt.
Ich übernehme grundsätzlich Vertretungen in der ganzen Deutschschweiz. Die Kosten für den Weg von Basel zu Ihnen stelle ich nicht in Rechnung.
Die Höhe meiner Entschädigung vereinbare ich mit Ihnen persönlich. Selbstverständlich kläre ich ab, ob der Staat mein Honorar übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhebe ich üblicherweise einen Anteil der ungefähren Entschädigung als Kostenvorschuss.
Was geschieht mit meinen persönlichen Angelegenheiten, meinem Vermögen und meinem Unternehmen, falls ich dereinst urteilsunfähig werde? Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie eine andere Person oder Stelle beauftragen, in diesem Fall Ihre Angelegenheiten zu regeln.
Gerne berate ich Sie über die Vor- und Nachteile sowie über die möglichen Alternativen zu einem Vorsorgeauftrag. Entscheiden Sie sich für die Errichtung eines Vorsorgeauftrages, erstelle ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidertes Dokument.
Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit stellen sich viele weitere Fragen, wie zum Beispiel folgende: Kann ich beeinflussen, wer für meine Kinder sorgt? Wer entscheidet über medizinische Eingriffe, wenn ich selber nicht mehr darüber befinden kann? Auch über diese Aspekte kann ich Sie beraten.
Die Höhe meiner Entschädigung vereinbare ich mit Ihnen persönlich. In Fällen mit überdurchschnittlichem Aufwand erlaube ich mir, einen Kostenvorschuss einzuholen.
Sind Sie von einem Verfahren bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betroffen? Oder wird ihr Kind anderweitig durch Dritte unterstützt?
Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der KESB und weiteren Behörden oder Organisationen, welche mit Ihrem Kind befasst sind (z.B. Beiständinnen und Beistände, Kinder- und Jugenddienste, Sozialdienste, Heime, Adoptionsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Sozialpädagogische Familienbegleitungen). Auch wenn Sie sich gegen einen Entscheid wehren möchten, können Sie auf mich zählen.
Ich bin für Sie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (Bezirke Rheinfelden sowie Laufenburg) und Solothurn (Bezirke Dorneck, Thal, Gäu und Olten) tätig.
Die Höhe meiner Entschädigung vereinbare ich mit Ihnen persönlich. Selbstverständlich kläre ich ab, ob der Staat mein Honorar übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhebe ich üblicherweise einen Anteil der ungefähren Entschädigung als Kostenvorschuss.
Gibt es Sachen, die dich sehr beschäftigen? Zum Beispiel die Trennung deiner Eltern? Hast du Angst, künftig eine gewisse Zeit in einem Heim leben zu müssen? Oder möchtest du einen Elternteil öfters sehen? In solchen Situationen ist es wichtig, dass die Erwachsenen deine Gedanken kennen.
Als so genannter „Kinderanwalt“ kann ich deinen Willen bei den Behörden (z.B. Gericht oder KESB) vertreten. Dafür höre ich dir zu, und wir besprechen zusammen, was ich den Behörden mitteilen soll. Was du mir erzählst, bleibt unter uns. Ich bin dein Anwalt, nicht der Anwalt einer Behörde oder der Anwalt deiner Eltern.
Du kannst anrufen (079 728 56 45) oder mir eine e-mail schreiben (info@luca-maranta.ch). Meine Arbeit ist für dich kostenlos.
Bei einer Trennung der Familie stellen sich verschiedene rechtliche Fragen über die persönliche Situation der erwachsenen Familienmitglieder (z.B. Welchen Namen möchte ich künftig tragen?), über die Zukunft der Kinder (z.B. Wie sollen die Kinder künftig betreut werden?) und/oder über die finanzielle Situation (z.B. Wie soll das Vermögen aufgeteilt sowie der Unterhalt geregelt werden?). Gerne berate ich Sie über diese Aspekte. Zudem vertrete ich Sie in Scheidungs- und Eheschutzverfahren.
In Kindesunterhaltsverfahren wahre ich sowohl die Interessen der Kinder als auch die Interessen der unterhaltspflichtigen Personen.
Ich bin für Sie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (Bezirke Rheinfelden sowie Laufenburg) und Solothurn (Bezirke Dorneck, Thal, Gäu und Olten) tätig.
Die Höhe meiner Entschädigung vereinbare ich mit Ihnen persönlich. Selbstverständlich kläre ich ab, ob der Staat mein Honorar übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhebe ich üblicherweise einen Anteil der ungefähren Entschädigung als Kostenvorschuss.
Ob beispielsweise eine Trennung, die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, die Adoption eines Kindes, die Angleichung des Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister oder eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz in Frage stehen: Ich berate Sie zu sämtlichen Aspekten des LSBTIQ-Rechts. Zudem vertrete ich Sie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.
Ich übernehme grundsätzlich Vertretungen in der ganzen Deutschschweiz
Die Höhe meiner Entschädigung vereinbare ich mit Ihnen persönlich. Selbstverständlich kläre ich ab, ob der Staat mein Honorar übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhebe ich üblicherweise einen Anteil der ungefähren Entschädigung als Kostenvorschuss.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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