Für andere Organisationen
Allgemeine Fachberatung
Kommen Sie gelegentlich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung? Gerne beraten wird Sie über dieses Gebiet. Sofern dies sinnvoll erscheint, können wir Sie auch gegenüber den Organen des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KESB, Beistandspersonen, Kinder- und Jugenddienste, Sozialdienste, Einrichtungen) vertreten.
Externe Untersuchungen
Wir tätigen Untersuchungen, ob Personen Vorschriften des Kindes- und Erwachsenenschutzes verletzt haben und arbeiten entsprechende Vorkommnisse mit Ihnen auf.
Freiheitsentziehende Massnahmen
Das Gesetz lässt unter gewissen Voraussetzungen freiheitsentziehende Massnahmen gegenüber Personen zu. Diesbezüglich stellen sich vielschichtige Fragestellungen. Hierzu beraten wir Sie gerne. Auch unterstützen wir Sie, ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes Konzept bezüglich freiheitsentziehender Massnahmen zu verfassen.
Sonstiges
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.