Kommen Sie gelegentlich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung? Gerne berate ich Sie über dieses Gebiet. Sofern dies sinnvoll erscheint, kann ich Sie auch gegenüber den Organen des Kindes- und Erwachsenenschutzes vertreten.
Ich erstelle Gutachten zu sämtlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Familienrecht.
Das Gesetz lässt unter gewissen Voraussetzungen freiheitsentziehende Massnahmen gegenüber Personen zu. Diesbezüglich stellen sich vielschichtige Fragestellungen. Hierzu berate ich Sie gerne. Auch unterstütze ich Sie, ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes Konzept bezüglich freiheitsentziehender Massnahmen zu verfassen.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Kommen Sie gelegentlich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung? Gerne berate ich Sie über dieses Gebiet. Sofern dies sinnvoll erscheint, kann ich Sie auch gegenüber den Organen des Kindes- und Erwachsenenschutzes vertreten.
Ich erstelle Gutachten zu sämtlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Familienrecht.
Das Gesetz lässt unter gewissen Voraussetzungen freiheitsentziehende Massnahmen gegenüber Personen zu. Diesbezüglich stellen sich vielschichtige Fragestellungen. Hierzu berate ich Sie gerne. Auch unterstütze ich Sie, ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes Konzept bezüglich freiheitsentziehender Massnahmen zu verfassen.
Ich biete Ihnen Schulungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts an. Diese Schulungen konzipiere ich in Absprache mit Ihnen.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Kommen Sie gelegentlich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung? Gerne berate ich Sie über dieses Gebiet. Sofern dies sinnvoll erscheint, kann ich Sie auch gegenüber den Organen des Kindes- und Erwachsenenschutzes vertreten.
Ich erstelle Gutachten zu sämtlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Familienrecht.
Das Gesetz lässt unter gewissen Voraussetzungen freiheitsentziehende Massnahmen gegenüber Personen zu. Diesbezüglich stellen sich vielschichtige Fragestellungen. Hierzu berate ich Sie gerne. Auch unterstütze ich Sie, ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes Konzept bezüglich freiheitsentziehender Massnahmen zu verfassen.
Ich biete Ihnen Schulungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie des Familienrechts an. Diese Schulungen konzipiere ich in Absprache mit Ihnen.
Haben Sie sonstige Anliegen an mich? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.
Impressum & Datenschutz