Diverse Medien haben kürzlich über die Geschäftstätigkeit der KESCHA im Jahr 2020 berichtet. Die Organisation habe 1324 Fälle beraten (also ca. 3.5 pro Tag), wovon 60% dem Kindesschutz und 40% dem Erwachsenenschutz (Anmerkung: in einer früheren Version stand fälschlicherweise 60% an Stelle von 40%) zuzuordnen seien. Nähere Ausführungen zur Tätigkeit der KESCHA finden sich hier.
Neueste Beiträge
- Einvernehmliche Unterstützungsmassnahmen 17. April 2024
- Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen 15. April 2024
- NFP 76 28. März 2024
- PAVO und kantonales Recht 25. März 2024
- Weiterleitung eines FU-Gutachtens an die Einrichtung 11. März 2024