KESR-Blog
Blog zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Zulässigkeit eines Gutachtens
In bestimmten Konstellationen ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für die Errichtung der Massnahme des Erwachsenenschutzes ein Gutachten nötig. In einem neueren Urteil hat sich das Bundesgericht mit der gegensätzlichen Frage beschäftigt, wann die Anordnung eines Gutachtens überhaupt zulässig ist. Gemäss Bundesgericht
Anordnung einer Kindesvertretung: Nicht wieder gutzumachender Nachteil für Eltern?
Die Anordnung einer Kindesvertretung stellt eine verfahrensleitende Verfügung dar. Nach dem (im Kindes- und Erwachsenenschutz massgebenden) kantonalen Recht ist eine Anfechtung der Anordnung deshalb nur möglich, soweit ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt. Dies gilt auch für die Anfechtung dieser
Rechtliche Qualifikation von Arztzeugnissen; Qualifikation von „privaten Gutachten“ im Sinne von Art. 177 ZPO
In einem neu publizierten Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Qualifikation von Arztzeugnissen, welche die Parteien ins Verfahren einbringen, unter der revidierten ZPO befasst (im Rahmen einer Streitigkeit um Krankentaggeld). Das Urteil ist für Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz
„Kinder-FU“: Sachliche Zuständigkeit
In der Lehre ist umstritten, ob für die Unterbringung eines Kindes in einer psychiatrischen Klinik aufgrund von psychischen Störungen gestützt auf Art. 314b ZGB auch Ärztinnen und Ärzte sachlich zuständig sind (so die h.L.). In einem neuen, zur Publikation in
Freiwilliger Eintritt oder Fürsorgerische Unterbringung?
Mit dieser Frage sah sich das Bundesgericht in einem neu veröffentlichten, zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil konfrontiert. Das Bundesgericht betonte dabei, von einem freiwilligen Eintritt in eine Einrichtung könne nur ausgegangen werden, wenn die betroffene Person urteilsfähig
„Kinder der Landstrasse“
Diesen Montag, 27.4.2026, wird der Nationalrat eine Erklärung in Bezug auf das „Hilfs“werk der „Kinder der Landstrasse“ behandeln. Durch dieses „Hilfs“werk wurden Kinder von Jenischen in Einrichtungen untergebracht, um ein „angepasstes“ Leben zu führen (und im Ergebnis die Lebensweise der