KESR-Blog
Blog zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Verfahrensrechtliche Bestimmungen – Verloren im Durcheinanderland
Ein neu veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts zeigt anschaulich auf, wie komplex das Auffinden der korrekten verfahrensrechtlichen Bestimmung sein kann. Dem Urteil lag die Frage zu Grunde, welche Bestimmung im Kanton Appenzell Innerrhoden die Revision eines Urteiles der KESB regelt. Diese
Behandlung ohne Zustimmung – aufschiebende Wirkung?
Haben Beschwerde gegen eine Behandlung ohne Zustimmung nach Art. 434 ZGB von Gesetzes wegen eine aufschiebende Wirkung? Mit dieser Rechtsfrage musste sich ein neu veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts beschäftigen. Aus formellen Gründen – ein aktuelles und praktisches Interesse zur Behandlung
Empfehlungen KOKES Organisation von Berufsbeistandschaften
Im Auftrag des SVBB hat die Berner Fachhochschule eine Studie zur Umsetzung der KOKES-Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften durchgeführt. Die vollständige Studie findet sich hier. Die Studie kommt zu folgendem Schluss: „Die Studie zeigt, dass die KOKES-Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften
Unentgeltliche Rechtspflege – Obliegenheiten der Parteien
In einem neu publizierten Urteil (strafrechtlicher Kontext) hat das Bundesgericht festgehalten, welche Bemühungen von Parteien im Hinblick auf ihr Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege zu erwarten ist. Demnach hat die um unentgeltliche Rechtspflege ersuchende Person ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie ihre
Netzwerk Qualität im Erwachsenenschutz
Am 10. März 2026 findet die nächste Tagung des Netzwerks Qualität im Erwachsenenschutz in Fribourg statt. Mehr Informationen finden sich hier. Um Anmeldung bis zum 1. März 2026 wird gebeten.
Zur Problematik der Regelung über bewegungseinschränkende Massnahmen
Der tragische Fall des 18-jährigen, mit einem Asperger-Syndrom diagnostizierten Theo, welcher nach einer Isolation in den Räumlichkeiten der PDAG verstorben ist, bewegt die Öffentlichkeit und die Medien. In diesem Beitrag soll nicht gemutmasst werden, inwiefern sich die angeklagten Personen strafrechtlich