Revision AFZFG
Per 1. Februar 2025 ist das „Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981“ (AFZFG) revidiert worden. Das AFZFG sieht bekanntlich unter
Per 1. Februar 2025 ist das „Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981“ (AFZFG) revidiert worden. Das AFZFG sieht bekanntlich unter
Dass Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Rechte, die Anerkennung und Vollstreckung sowie die Zusammenarbeit unter den
Ist die gebärende Frau verheiratet, gilt der Ehemann bzw. die Ehefrau als rechtlicher Vater. Die rechtliche Vaterschaft der Ehemänner kann unter bestimmten Umständen angefochten werden,
In der Lehre ist umstritten, ob sich die Beurkundung des Vorsorgeauftrages nach kantonalem Recht oder nach den bundesrechtlichen Vorschriften über die letztwilligen Verfügungen richtet. Hinter
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
Per 1. Februar 2025 ist das „Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981“ (AFZFG) revidiert worden. Das AFZFG sieht bekanntlich unter
Dass Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Rechte, die Anerkennung und Vollstreckung sowie die Zusammenarbeit unter den
Ist die gebärende Frau verheiratet, gilt der Ehemann bzw. die Ehefrau als rechtlicher Vater. Die rechtliche Vaterschaft der Ehemänner kann unter bestimmten Umständen angefochten werden,
In der Lehre ist umstritten, ob sich die Beurkundung des Vorsorgeauftrages nach kantonalem Recht oder nach den bundesrechtlichen Vorschriften über die letztwilligen Verfügungen richtet. Hinter
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
Per 1. Februar 2025 ist das „Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981“ (AFZFG) revidiert worden. Das AFZFG sieht bekanntlich unter
Dass Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Rechte, die Anerkennung und Vollstreckung sowie die Zusammenarbeit unter den
Ist die gebärende Frau verheiratet, gilt der Ehemann bzw. die Ehefrau als rechtlicher Vater. Die rechtliche Vaterschaft der Ehemänner kann unter bestimmten Umständen angefochten werden,
In der Lehre ist umstritten, ob sich die Beurkundung des Vorsorgeauftrages nach kantonalem Recht oder nach den bundesrechtlichen Vorschriften über die letztwilligen Verfügungen richtet. Hinter
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
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