Inwiefern die KESB die Eltern sowie Dritte anweisen kann, sich behandeln zu lassen, wird in der Lehre kontrovers diskutiert. Die obere kantonale Gerichtspraxis geht tendenzielle davon aus, dass Weisungen zur medizinischen/psychiatrischen Behandlung eines Elternteils unzulässig sind (vgl. KantGer/GR, ZK1 14 52, v. 07.07.2014; OGer/ZH, ZKE 2024, 29 f.). In einem neu publizierten Bundesgerichtsurteil hat das Bundesgericht allerdings eine Weisung nicht beanstandet, wonach ein Elternteil die Suchtbehandlung fortsetzen müsse sowie monatlich einen PEth-Test sowie eine Bescheinigung über die psychiatrische Behandlung vorzulegen habe. Allerdings hat das Bundesgericht die Problematik, ob entsprechende Weisungen überhaupt zulässig sind, nicht näher geprüft (dieser Aspekt wurde durch die Beschwerdeführerin nicht gerügt). Damit bleiben die genauen Grenzen von Weisungen zur Behandlung eines Elternteils unklar.
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