Unterbringung von Kindern in Gefängnissen

Die Medien haben vor einigen Monaten darüber berichtet, dass Jugendliche durch die KESB ausnahmsweise temporär in Gefängnissen untergebracht werden (bzw. mangels Alternativen dort untergebracht werden müssen). Diese Berichte haben unter anderem zu einer Interpellation geführt, welche der Bundesrat nun beantwortet hat. Die Antwort findet sich hier.

Über die eigentliche Thematik hinaus von Interesse ist die Ankündigung des Bundesrates, wonach derzeit die Machbarkeit einer Statistik auf Bundesebene geprüft werde, welche insbesondere alle ausserfamiliär untergebrachten Minderjährigen erfasst (die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie würden Mitte 2024 vorliegen). Dies wäre eine sehr willkommene Entwicklung.