Per 1.1.2024 sind im Erwachsenenschutz folgende Änderungen in Kraft getreten (exklusive kantonaler Revisionen):
- Totalrevision der VBVV
- Revision von Art. 449c ZGB (Mitteilungspflichten der KESB) und – damit verbunden – Aufhebung von Art. 395 Abs. 4 ZGB
- Revision von Art. 451 Abs. 2 ZGB (Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Erwachsenenschutzmassnahmen)