Revision Erwachsenenschutzrecht

Der Bundesrat hat am an seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 die Stellungnahmen zum Vorentwurf für die Revision des Erwachsenenschutzes zur Kenntnis genommen. Die Mehrheit der Teilnehmenden ist offenbar mit der Stossrichtung und den Eckwerten zur Vorlagen einverstanden. Dies ist sehr zu bedauern, wie Daniel Rosch und ich in unserer Vernehmlassung dargelegt haben. Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens findet sich hier.

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