Während zwei Jahren hat eine Zeitung eine Vielzahl von Zeitungsartikeln über eine KESB veröffentlicht. Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts hat die Zeitung dabei die Persönlichkeit mehrerer Akteure widerrechtlich verletzt. Das Urteil enthält interessante Ausführungen spezifisch zum Persönlichkeitsschutz im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Insbesondere: Wann ist aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht von einer Fortsetzungsgefahr auszugehen? Ist die Namensnennung einer Leitung der KESB zulässig? Inwiefern kann eine Trägergemeinde für Persönlichkeitsverletzungen, welche gegenüber der Leitung der KESB geltend gemacht werden, aktivlegitimiert sein? Wie weit reicht der Informationsauftrag der Presse?). Leider muss an dieser Stelle eine nähere Auseinandersetzung mit dem Urteil aus Zeitgründen unterbleiben.
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