Das deutsche Bundesverfassungsgericht musste über den Eilantrag eines schwer depressiven Mannes entscheiden. Dieser trug vor, sein Leiden verschlimmere sich, wenn er keinen direkten Kontakt zu anderen Menschen pflegen kann. Er wollte erreichen, dass die Regelungen zur Kontaktbeschränkung gemäss der hessischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Das lehnte das Gericht ab. Der Entscheid interessiert auch für die Schweiz: Die Erwägungen des Gerichts sind sinngemäss auf die Situation bei uns übertragbar.
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