Das Bundesgericht hat heute die Zusammensetzung seiner Abteilungen bekannt gegeben. Die Zusammensetzung der zweite zivilrechtlichen Abteilung, welche unter anderem mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz sowie dem übrigen Familienrecht betraut ist, bleibt gleich. Damit bleibt es weiterhin beim problematischen Umstand, dass von fünf Mitgliedern der Abteilung nur eine Person eine Frau ist. Die Zusammensetzung der Abteilungen kann hier eingesehen werden.
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