Alternierende Obhut

Mit dem Postulat 21.4141 von Andri Silberschmidt hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Praxis der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte nach 2017 zu evaluieren und dabei den Fokus auf die Obhuts- und Besuchsregelung zu legen. Dazu wurden zwei interdisziplinäre Studien in Auftrag gegeben. Diese liegen nun vor. Die Studien können, zusammen mit dem Bericht des Bundesrates, hier gefunden werden. Im Bericht gelangt der Bundesrat zum Schluss, es bestehe kein Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut. Die geltende Gesetzgebung reiche aus.