2022 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das Verbot von Gewalt in der Erziehung explizit im ZGB zu verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach). Nun hat der Bundesrat einen Vorentwurf erstellt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023. Vorentwurf sowie erläuternder Bericht finden sich hier. Zu betonen ist, dass es bereits unter dem geltenden Recht untersagt ist, gegenüber Kindern Gewalt anzuwenden. Doch sind gemäss dem Bundesrat verschiedene internationale Studien zum Ergebnis gelangt, dass die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung das elterliche Erziehungsverhalten verändern und die Akzeptanz von Gewalt nachhaltig senken kann. Positiv zu würdigen ist auch, dass die Kantone gemäss dem Vorentwurf von Bundesrechts wegen dafür sorgen sollen, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
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