Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu einer Revision des Erwachsenenschutzrechts eröffnet. Diese dauert bis zum 31. Mai 2023. Unterlagen dazu finden sich hier. Ohne die Revision bereits jetzt näher kommentieren zu wollen, behebt sie meines Erachtens einige Schwachstellen des geltenden Rechts (z.B. ist neu vorgesehen, dass auch nahestehende Personen zur Beschwerde an das Bundesgericht im Interesse der betroffenen Person legitimiert sind; Meldewesen im Erwachsenenschutz) und bringt einige willkommene Klärungen (z.B. Definition der Verfahrensbeteiligten). Alles in allem scheint mir die Revision in die richtige Richtung zu zielen.
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