Das Bundesgericht hat bekannt gegeben, wie die Abteilungen des Gerichts per 1. Januar 2024 zusammengesetzt sein werden. In Bezug auf die zweite zivilrechtliche Abteilung – welche unter anderem für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig ist – hat sich eine Änderung ergeben: An Stelle von Herrn Bundesrichter Schöbi, welcher nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist, hat das Gesamtgericht neu Herrn Bundesrichter Hartmann der zweiten zivilrechtlichen Abteilung per 2024 zugeteilt. Nach wie vor zu bedauern ist, dass die Geschlechtsverhältnisse in der Abteilung unausgewogen sind (von den fünf hauptamtlichen Mitgliedern sind vier Personen männlichen, eine Person weiblichen Geschlechts).
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