Die KESB Winterthur-Andelfingen hat eine Richtlinie zur Unterbringung von Minderjährigen in geschlossenen Einrichtungen erarbeitet. Dabei ist sie zum Schluss (sowie zur Haltung der Behörde) gelangt, eine geschlossene Unterbringung als pädagogische Massnahme sei aus rechtlichen, entwicklungspsychologischen und pädagogischen Gründen fragwürdig und unnötig. Folglich seien zivilrechtliche Unterbringungen in
Einrichtungen, welche mit pädagogischen Konzepten arbeiten, die einen Einschluss vorsehen, in konkreten Fällen keine Handlungsoption. Die Richtlinie stellt einen wertvollen Beitrag in der Debatte dar, ob der Einschluss von Minderjährigen eine sinnvolle Massnahme darstellt (bzw. zivilrechtliche Unterbringungen in Einrichtungen, die einen Einschluss vorsehen, zulässig sind).
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