Mit der Motion 19.3219 wollte Nationalrat Daniel Frei den Bundesrat beauftragen „eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten für qualitative Standards bei Gutachten im Kindes-und Erwachsenenschutzrecht“. Nun ist die Motion durch die Bundesversammlung abgelehnt werden. Gleichwohl bestehen natürlich (nicht im Gesetz normierte) Standards für Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Deren Einhaltung müssen die KESB kritisch überwachen.
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