Revision Familienverfahrensrecht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 06.06.2025 einen Postulatsbericht verabschiedet, welcher (basierend auf ein Gutachten von Frau Prof. Lötscher und Herr Prof. Bohnet) eine Bestandesaufnahme sowie Reformvorschläge zur Familiengerichtsbarkeit und zum Familienverfahren enthält. Thema des Postulats ist unter anderem die Einführung von Familiengerichten. Dabei will der Bundesrat die Kantone nicht zur Errichtung solcher Gerichte verpflichten. Etwas im Spannungsverhältnis zu diesem gesetzgeberischen Unwillen steht jedoch der Vorschlag, wonach künftig die (regelmässig monodisziplinären) Gerichte immer für die Regelung der Kinderbelange zuständig sein sollen. Die entsprechende sachliche Zuständigkeit der – für Kinderbelange an sich kompetenteren KESB – würde also entfallen. Der Bericht sowie das Gutachten finden sich hier.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen wird voraussichtlich Ende 2026 eröffnet werden.