Politische Rechte auf Bundesebene

Momentan sieht das Bundesrecht vor, dass Personen unter einer umfassenden Beistandschaft sowie Personen, für welche ein Vorsorgeauftrag validiert worden ist, keine politischen Rechte wahrnehmen können (Art. 2 BPR). Nun hat nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion angenommen, wonach die politischen Rechte allen volljährigen Schweizer:innen zukommen. Näheres zur Motion findet sich hier. Die Argumente für und gegen die Revision sind in einem Bericht von „Watson“ zusammengefasst.

Der Bundesrat wird nun eine Umsetzungsvorlage erarbeiten müssen. Da zur vorgesehenen Revision eine Änderung der Bundesverfassung notwendig ist (vgl. Art. 136 Abs. 1 BV), werden Volk und Stände das letzte Wort zur Revision haben.