Die Partizipation der betroffenen Person in einem Verfahren vor der KESB ist aus rechtssoziologischer Sicht zentral: Durch die Partizipation erfahren die Betroffenen Selbstwirksamkeit. Als Folge können sie Entscheide regelmässig besser akzeptieren. Dies unabhängig davon, ob das Verfahrensergebnis aus ihrer Sicht positiv oder negativ ist (vgl. meinen Beitrag dazu). Der australische «Guardianship and Administration Council» hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die Partizipation verbessert werden kann. Die dabei entstandenen Richtlinien können Sie hier lesen.
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