(Nicht mehr) unsäglich?

Ich habe in diesem Blog bereits berichtet, dass bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen der Solidaritätsbeitrag gemäss dem AFZFG an das für die EL massgebliche Vermögen angerechnet wird (so Art. 4 Abs. 6 lit. c AFZFG). Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat nun gehandelt: In einer Motion beauftragt sie den Bundesrat, «… die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass die Genugtuung für die ehemaligen Verdingkinder ohne Anrechnung an die EL unverzüglich ausbezahlt wird“.