Ich habe in diesem Blog bereits berichtet, dass bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen der Solidaritätsbeitrag gemäss dem AFZFG an das für die EL massgebliche Vermögen angerechnet wird (so Art. 4 Abs. 6 lit. c AFZFG). Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat nun gehandelt: In einer Motion beauftragt sie den Bundesrat, «… die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass die Genugtuung für die ehemaligen Verdingkinder ohne Anrechnung an die EL unverzüglich ausbezahlt wird“.
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