In den Kitas des Kantons Fribourg bestand, mit gewissen Ausnahmen, eine Maskentragpflicht für Personen über 12 Jahren. Daraufhin machte ein Kind (handelnd durch seine Mutter) geltend, die Pflicht, in den Kitas Masken tragen zu müssen bzw. sich als Kind maskiertem Pflegepersonal gegenüberzustellen, verletze die Bundesverfassung, insbesondere das Wohl des Kindes. Im vorliegenden Urteil ist das Gericht zum Schluss gekommen, der mit der vorgenannten Anordnung erfolgende Eingriff in das Kindeswohl sei zulässig.
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