Mahnmale für Opfer von Zwangsmassnahmen

Gemäss Art. 16 AFZFG setzt sich der Bund dafür ein, dass die Kantone «Zeichen der Erinnerung» für Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (welche vor 1981 erfolgt sind) errichten. Ein solches Mahnmal hat nun der Kanton Basel-Landschaft errichtet, wie die „Basellandschaftliche Zeitung“ berichtet: An zwölf Standorten im Kanton sind «Gedenk-Bänke» aufgestellt worden. Ein wenig Schal mutet – wenn man bedenkt, dass die Opfer früher (auch) in Strafanstalten untergebracht waren – der Umstand an, dass die Bänke von jungen Erwachsenen der Strafvollzugsanstalt Arxhof hergestellt worden sind