Einen kreativen Ansatz wählte einen Beschwerdeführer in einem neueren bundesgerichtlichen Urteil, um eine fürsorgerische Unterbringung abzuwenden. Er machte geltend, die fürsorgerische Unterbringung in einem Altersheim würde für die Öffentlichkeit unverhältnismässige finanzielle Konsequenzen haben. Wenig überraschend, überzeugte diese Argumentation das Bundesgericht nicht. Es hielt fest, die Kostenfrage sei kein Kriterium für die fürsorgerische Unterbringung.
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