Einen kreativen Ansatz wählte einen Beschwerdeführer in einem neueren bundesgerichtlichen Urteil, um eine fürsorgerische Unterbringung abzuwenden. Er machte geltend, die fürsorgerische Unterbringung in einem Altersheim würde für die Öffentlichkeit unverhältnismässige finanzielle Konsequenzen haben. Wenig überraschend, überzeugte diese Argumentation das Bundesgericht nicht. Es hielt fest, die Kostenfrage sei kein Kriterium für die fürsorgerische Unterbringung.
Neueste Beiträge
- Beitrag zur freien Verfügung 4. Oktober 2025
- Validierung Vorsorgeauftrag und Familienkonflikte 26. September 2025
- Ausflug ins Sorgerecht 18. September 2025
- KOKES-Statistik 17. September 2025
- Politische Rechte auf Bundesebene 16. September 2025