In einem neuen Urteil musste sich das Gericht mit der Anhörung von Kindern auseinandersetzen, welche gemäss einem Elternteil unter starkem Einfluss des anderen Elternteils stehen. In Bezug auf nahezu volljährige Kinder (im Fall: 17 Jahr) hat es festgehalten, wenn diese tatsächlich derart unter dem Einfluss der Kindsmutter stehen sollten, dass sie den Willen der Kindsmutter bekunden würden, dürfe angesichts des Alters ohne Verletzung von Bundesrecht und ohne Willkür im Sinne einer antizipierten Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass sie auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung nicht ihren eigenen Willen vertreten würden (so dass die geltend gemacht Beeinflussung nicht für eine mündliche Anhörung sprechen würde).
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