Keine Anfechtbarkeit superprovisorischer Massnahmen

In einem neuen Urteil hat das Bundesgericht – wenn auch nur im vereinfachten Verfahren – seine Rechtsprechung bestätigt, wonach im Kindesschutz (wie im Erwachsenenschutz) superprovisorische Massnahmen nicht anfechtbar sind. Das Urteil findet sich hier.