Heute hat die KOKES eine Übersicht über die kantonalen Meldepflichten im Kindes- und Erwachsenenschutz veröffentlicht (solche Pflichten sind leider ja zulässig, vgl. Art. 314d Abs. 3 ZGB sowie Art. 443 Abs. 3 ZGB). Diese Übersicht wird jährlich, jeweils per Ende Jahr, aktualisiert.
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