Inklusionsinitiative

Die so genannte „Inklusionsinitiative“ sieht einen neuen Art. 8a BV mit folgendem Inhalt vor.

„¹ Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz. 

² Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.“

Gemäss Medienberichten hat die Trägerschaft für die Initiative 105’000 gültige Unterschriften gesammelt. Näheres dazu findet sich hier.

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