Immer wieder…

Berichten die Medien über das Wechselmodell für die Betreuung von Kindern. So auch die „Zeit“ in einem neueren Artikel. Dazu zwei Anmerkungen: 1. Im Kontext der Gesetzgebungssymbolik  mag relevant sein, ob die Gesetzgeberin ein bestimmtes Betreuungsmodell favorisiert. Kein denkbares Betreuungsmodell der Welt wird aber in sämtlichen Fällen mit dem Kindeswohl vereinbar sein (das behaupten auch diejenigen Personen, welche das Wechselmodell favorisieren, nicht). Entsprechend interessiert m.E. aus fachlicher Sicht nicht so sehr die Frage nach gesetzgeberischer Regel und Ausnahme eines Modells. Sondern vielmehr die Frage, unter welchen konkreten Kriterien ein bestimmtes Betreuungsmodell dem Kindeswohl entspricht. 2. Damit das Wechselmodell (unabhängig von der gesetzlichen Regelung) auch faktisch die Regel sein kann, müssten in der Schweiz die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern durch beide Elternteile geändert werden (vgl. hierzu auch die Studie der Universität Genf über die alternierende Obhut).