Mitunter errichten die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Beistandschaften, damit die rechtliche Vaterschaft eines Kindes hergestellt werden kann. Auf diese Thematik geht ein Artikel des „Blick“ ein. Im Artikel führe ich aus, weshalb eine solche Beistandschaft nach Auffassung des Bundesgerichtes in aller Regel geboten ist.
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