Die „Sonntags-Zeitung“ berichtet in ihrer letzten Ausgabe über eine in diesem Blog bereits vorgestellte Studie des Bundesamtes für Justiz. Demnach komme es in den Jahren 2016 – 2018 im jährlichen Durchschnitt zum 750 Haftungsfällen. Diese Zahl erscheint auf den ersten Blick relativ hoch. Allerdings beträgt die Fehlerquote bei Berufsbeiständen gemäss der Studie 0.5 Prozent, bei privaten Beistandspersonen 1.4 Prozent. Sie ist also, zumindest was die Erwartungen an private Beistandspersonen betrifft, relativ tief. Zudem darf nicht übersehen werden, dass die Mehrzahl der Fehler nur geringfügige finanzielle Auswirkungen zur Folge haben, wie der Bericht festhält. Auch ist nicht zu übersehen, dass gewisse KESB dazu übergehen mussten, „fehleranfälligere“ private Beistandspersonen anzuwerben, weil die Berufsbeistandspersonen aufgrund zu knapper Ressourcen überlastet sind.
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