Häusliche Gewalt – Weisungen nach Art. 307 Abs. 3 ZGB

In einem neueren Urteil hat das Bundegericht klargestellt, die KESB dürfe Eltern gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB anweisen, einen Kurs oder ein Programm gegen häusliche Gewalt zu besuchen (vgl. E. 3.1).