Die Unabhängige Expertenkommission «Administrative Versorgungen» hat ihren Schlussbericht betreffend die Administrativen Versorgungen in der Schweiz zwischen 1930 und 1981 erstattet. Der Bericht schliesst mit diversen Empfehlungen. Beim (sehr berechtigten) Blick in der Vergangenheit darf nicht vergessen werden, dass auch heute Personen gegen ihren (mutmasslichen) Willen untergebracht werden, insbesondere im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung. Dieser Thematik widmet sich «10 vor 10» (Ausgabe vom 2.9.2019; ab Minute 7:19). Es erschiene verfehlt, den früheren Umgang mit dem Spannungsverhältnis zwischen Schutz und Selbstbestimmungen heute mit Hinweis auf den sich gewandelten Zeitgeist abzutun. Vielmehr sollte gerade das Bewusstsein, dass frühere Grenzziehungen zwischen Schutz und Selbstbestimmung (zu Recht) kritisch bewertet werden, die rechtsanwendenden Behörden zu einer stetigen, kritischen Selbstreflexion ihres Vorgehens einladen. Dies gilt auch für die Gesetzgeberin in Bezug auf die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen.
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