Fremdplatzierung: Beweisthema und Begutachtung

In einem neuen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzen müssen, was das Beweisthema bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist. Es hat festgehalten, das Gesetz knüpfe die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht an bestimmte Ursachen oder ein Fehlverhalten oder gar Verschulden der Eltern. Vielmehr allein an den Umstand, dass die gedeihliche Entwicklung des Kindes in seiner gegenwärtigen Betreuungssituation gefährdet ist und keine andere Möglichkeit als ein Wechsel der Betreuungssituation Abhilfe schaffen kann. Für den vorliegenden Fall war damit nicht relevant, ob das Kind (während des Zusammenlebens der Eltern) Zeugin häuslicher Gewalt geworden ist (und deshalb traumatisiert ist), sondern, dass sich die Entwicklung des Kindes in den zwei Jahren nach Auszug des Vaters verschlechtert hatte.

Weiter hat das Bundesgericht – wenig überraschend – festgehalten, die KESB müsse beim Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht immer ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anordnen.