Im Kanton Basel-Stadt sollen urteilsfähige Personen, welche Unterstützung wünschen, aber sich kein treuhänderisches Angebot leisten können bzw. für welche kein kostenloses nichtstaatliches Unterstützungsangebot besteht, künftig durch ein neues Angebot zur freiwilligen Begleitung und Befähigung unterstützt werden. Der Regierungsrat hat dem Parlament die Errichtung eines solchen Unterstützungsangebotes vorgeschlagen. Mehr zum vorgesehenen Unterstützungsmodell findet sich hier.
Neueste Beiträge
- Erziehungsaufsicht, um ein Auge auf das Kind zu behalten? 11. Juli 2025
- Nachfrist bei unentgeltlicher Rechtspflege 9. Juli 2025
- Abschaffung des zweistufigen kantonalen Beschwerdeverfahrens 5. Juli 2025
- Weisungen (Art. 307 Abs. 3 ZGB) zur medizinischen Behandlung eines Elternteils 1. Juli 2025
- Staatshaftung 24. Juni 2025