Vor Kurzem hat die Basler Zeitung eingehend über einen Fall berichtet, in welchem das Appellationsgericht Basel-Stadt (Beschwerdeinstanz im Kanton Basel-Stadt) eine von der hiesigen KESB angeordnete Fremdplatzierung aufgehoben hat. Wer die nun veröffentlichte Entscheidbegründung des Gerichts liest, erhält einen viel differenzierteren Einblick in den Fall als durch die Lektüre der Basler Zeitung.
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