Die „Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte“ sieht vor, dass das BSV regelmässig die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der vom Bund durchgeführten Massnahmen und gewährten Finanzhilfen in der Kinder- und Jugendhilfe untersucht (Art. 17). Das BSV hat nun erstmals eine entsprechende Evaluation ausgeschrieben. Mehr Informationen gibt es hier.
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