Die KOKES hat im Februar 2023 zwei neue Empfehlungen erlassen. Einerseits zum Entzug der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich Entscheiden über den Umzug des Kindes. Andererseits über sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Beistandspersonen. Die Empfehlungen finden sich hier.
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