Der Bundesrat hat kürzlich einen Entwurf für eine Änderung der ZPO ankündigt, welche den Kindesschutz betreffen würde. Neu soll bezüglich des Unterhalts und weiterer Kinderbelange auch dann kein Schlichtungsverfahren mehr stattfinden, wenn zur nicht die KESB angerufen worden ist (EArt. 198 Abs. 1 lit. b bis ZPO). Die Änderung bringt meines Erachtens mehr Rechtssicherheit mit sich. Ob sie zu einer Entlastung der KESB führen wird, weil sich künftig mehr Personen direkt an das Gericht wenden, bleibt abzuwarten. In der Sache dürfte sich insofern keine Änderung ergeben, als dass das Gericht jederzeit eine Vermittlungsverhandlung durchführen kann (und höchstwahrscheinlich in Kindesunterhaltsfällen auch wird), vgl. Art. 226 ZPO. Als nächstes wird das Parlament über den vorgeschlagenen Entwurf beraten.
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