Der Kindesschutz als Propagandainstrument

Dass in das Kindeswohl unzählige persönliche Regelungsanliegen unabhängig von tatsächlichen psychosozialen Gegebenheiten hineininterpretiert werden können, ist nicht neu. Ein Familienrichter am (deutschen) Amtsgericht Weimer hat dies kürzlich wieder eindrucksvoll demonstriert: In einem 178-seitigen Beschluss (!) untersagt er zwei Schulen in Weimar, die Maskenpflicht anzuordnen, weil damit das Kindeswohl von zwei Schülern gefährdet sei.