Auf lto.de ist ein lesenswerter Beitrag zur Thematik „Corona und Umgangsrecht“ erschienen. Obwohl der Text teilweise auf das deutsche Recht Bezug nimmt, ist er auch aus schweizerischer Optik lesenswert. Insbesondere die folgenden hoffnungsvollen Ausführungen der Verfasserin: „In vielen Fällen ist der andere Elternteil übrigens jemand, den man sich ganz bewusst zum Kinderzeugen ausgesucht hatte … Ursprünglich hatte man dieser Person also mal zugetraut, vernünftige Entscheidungen für Kinder treffen zu können. Vielleicht ist die Coronakrise, in der es für jeden schwierig ist, den richtigen Platz auf der Skala zwischen Hysterie und Bagatellisierung zu finden, ein Anlass, Verhaltensmuster auf den Prüfstand zu stellen. Man könnte für möglich halten, dass der getrenntlebende Elternteil mit seinem Augenmaß handelt – und dass das objektiv zwar anders, aber nicht zwingend schlechter als das eigene Augenmaß ist.“
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