Ausstand

In einem neueren Urteil hatte das Bundesgericht die Möglichkeit, klarzustellen, dass Begehren um Ausstand von Mitarbeitenden des Spruchkörpers gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 30 Abs. 1 BV ohne Mitwirkung der betroffenen Mitarbeitenden behandelt werden müssen (die zitierten Bestimmungen sind massgebend, wenn es sich bei der KESB materiell – also unabhängig von der Bezeichnung der Behörde – um ein Gericht handelt). Ein insofern mangelhaft geführtes Verfahren muss auch dann wiederholt werden, wenn prozessökonomische Gründe und das Kindeswohl an sich dagegen sprechen würden. Etwas anderes gilt nur, wenn Ausstandsbegehren offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich sind.

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Psychopharmaka in der Schweiz

Ein neues Bulletin des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums beschäftigt sich mit dem Einsatz von Psychopharmaka in der Schweiz. Unter anderem hält der Bulletin fest, hinsichtlich der Menge der bezogenen Psychopharmaka seien zwischen 2017 und 2020 keine grossen Veränderungen eingetreten. Allerdings gilt etwas Anderes für junge Patient:innen. Ein Grossteil der Psychopharmaka werde durch Hausärzt:innen verschrieben. Nationale und internationale Studien würden belegen, dass bei schweren psychiatrischen Krankheiten (z.B. bei der bipolaren Störung und den Schizophrenien) das Potential von Psychopharmaka zu wenig genutzt werde. Rund die Hälfte der Menschen mit schweren Depressionen erhielten keine oder nicht die optimale Behandlung ihrer psychischen Störung. Auf der anderen Seite würden bei leichten Angst- oder Schlafstörungen zu oft und zu lange Psychopharmaka verschrieben

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Impfungen von Kindern

In einem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, inwieweit sich ein Elternteil mit Erfolg gegen die Impfung seines Kindes aussprechen kann, wenn der andere, gemeinsam sorgeberechtigte Elternteil das Kind impfen lassen möchte (vgl. Art. 301 Abs. 1bis ZGB). Das Bundesgericht verfolgt dabei eine strenge Linie: So könne ein Elternteil im kindesschutzrechtlichen Kontext die Impfempfehlungen des BAG nicht also solche – d.h. nicht mit einem allgemeinen Verweis, wonach Impfungen aufgrund (angeblicher) Nebenwirkungen (wie z.B. Zunahme von Allergien, Abnahme der Fertilität bzw. der Spermienzahl, früherer Tod etc.) schädlich seien – in Frage stellen. Vielmehr könne der Elternteil «nur» geltend machen, weshalb im konkreten Fall Gründe vorliegen, um von den Empfehlungen des BAG abzuweichen.

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Filmtip

Für ein Mal warte ich mit einem Filmtip auf: Der Film „La Mif“ – Familie im Jugendslang – spielt in einem Heim für junge Mädchen. Dort ist gemäss dem Filmbeschrieb einiges los. Jede Jugendliche hat ein Trauma, mit dem es fertig werden muss. Die Einrichtung funktioniert für sie als Hort, wo sie eine Ersatzfamilie finden. Dass die Nähe zu den Erziehern allerdings ihre Grenzen hat und haben muss, erhöht den emotionalen Druck auf die jungen Frauen, denen es an sich schwerfällt, anderen zu vertrauen. Ganz grosses Kino!

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Behindertenrechtskonvention

Die Schweiz ist bekanntlich Mitgliedstaat der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Diese sieht vor, dass die Staaten dem Ausschuss zur BRK periodisch über die nationale Umsetzung der Konvention berichten. Der Ausschuss hat den ersten Bericht der Schweiz am 16. März 2022 behandelt. Ein Kurzprotokoll des Austausches zwischen dem Ausschuss und den Behördenvertretern findet sich hier.

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Maske und Kindeswohl

In den Kitas des Kantons Fribourg bestand, mit gewissen Ausnahmen, eine Maskentragpflicht für Personen über 12 Jahren. Daraufhin machte ein Kind (handelnd durch seine Mutter) geltend, die Pflicht, in den Kitas Masken tragen zu müssen bzw. sich als Kind maskiertem Pflegepersonal gegenüberzustellen, verletze die Bundesverfassung, insbesondere das Wohl des Kindes. Im vorliegenden Urteil ist das Gericht zum Schluss gekommen, der mit der vorgenannten Anordnung erfolgende Eingriff in das Kindeswohl sei zulässig.

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Standards für Gutachten

Mit der Motion 19.3219 wollte Nationalrat Daniel Frei den Bundesrat beauftragen „eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten für qualitative Standards bei Gutachten im Kindes-und Erwachsenenschutzrecht“. Nun ist die Motion durch die Bundesversammlung abgelehnt werden. Gleichwohl bestehen natürlich (nicht im Gesetz normierte) Standards für Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Deren Einhaltung müssen die KESB kritisch überwachen.

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Parteientschädigung Beistandsperson

Ein neueres Urteil gab dem Bundesgericht Anlass, zu Recht festzuhalten, dass nach der ZPO grundsätzlich keine Parteientschädigung geschuldet ist, wenn die betroffene Person in einem Verfahren durch die Beistandsperson vertreten wird. Dann liegt nämlich eine gesetzliche Vertretung vor (zur Parteientschädigung in solchen Konstellationen vgl. Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Etwas anderes muss aber gelten, wenn die Beistandsperson eine Drittperson mit der Vertretung der betroffenen Person beauftragt hat (Aufgabensubstitution).

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Urteilsfähigkeit

Die Urteilsfähigkeit nimmt im Erwachsenenschutz eine zentrale Stellung ein. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Darstellung über dieses Institut. Er stellt insbesondere klar, dass Urteilsunfähigkeit eine Zuschreibung ist, die auf ethisch-normativen Überlegungen beruht. 

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