Blick über den Tellerrand für das FU-Recht

In England & Wales wird derzeit das sog. «Mental Health Law» einer Totalrevision unterzogen. Die Regierung hat nun diesbezüglich ein Konsultationspapier veröffentlich. Interessant für das schweizerische FU-Recht sind insbesondere zwei Aspekte: Zunächst die Idee, wonach Psychiatrische Patientenverfügungen (sog. «advance choice documents»), von Ausnahmefällen abgesehen, bindende Wirkung erlangen sollen (und nicht nur, wie in der Schweiz, zu beachten sind). Zudem ist die Diskussion von Interesse, ob ein künftiger Patient noch im Zustand der Urteilsfähigkeit einer Unterbringung zustimmen kann. Mit der Folge, dass die Behörden im Zeitpunkt des Eintritts keine behördliche Anordnung (wie z.B. die fürsorgerische Unterbringung) erlassen müssen. Das (auch im Übrigen interessante) Diskussionspapier findet sich hier.