Die Medien haben über einen Fall berichtet, in welchem das Obergericht Zürich entscheiden musste, ob eine Mutter in Vertretung ihres (10-jährigen) Sohnes die Erlaubnis zu dessen Beschneidung geben darf. Das sehr lesenswerte Urteil, welches sowohl Aspekte des Kindesschutzes (Kindeswohlgefährdung) als auch Aspekte des Personenrechtes (höchstpersönliche Rechte) berührt, findet sich hier.
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