Normalerweise beschränkt sich dieser Blog auf das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im engeren Sinn. Heute nehme ich aber eine Ausnahme vor: Das Bundesgericht hat in einem neueren, zur Publikation in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil die Grundsätze konkretisiert, nach welchen der Barunterhalt berechnet werden muss. Neu ist grundsätzlich nur noch eine Berechnungsmethode zulässig, nämlich die sog. zweistufige Methode mit Überschussverteilung. Eine Ausnahme ist nur noch in „besonderen Situationen“ zulässig, namentlich bei aussergewöhnlich guten Verhältnissen. Im Entscheid legt das Bundesgericht detailliert dar, wie die Berechnung des Barunterhalts seiner Meinung nach vorzunehmen ist. Die Lektüre des Urteils ist ein absolutes Muss (auch) für alle KESR-Praktiker*innen, welche Eltern in Bezug auf die Erarbeitung eines Unterhaltsvertrages beraten, welche Unterhaltsverträge genehmigen und welche als Beistandspersonen von Kindern in Unterhaltsverfahren mitwirken!
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