In aller Kürze soll hier ein Ausflug ins Sozialversicherungsrecht vorgenommen werden. In einem neueren Urteil musste das Bundesgericht entscheiden, was gilt, wenn eine Spitex-Organisation dem Spitex-Tarifvertrag nicht beigetreten ist. Zunächst entschied das Gericht, die Krankenkasse müsse auch Leistungen einer Spitex-Organisation vergüten, wenn diese dem Tarifvertrag nicht beigetreten ist. In Bezug auf Tarifhöhe und Berechnung einer Abrechnung sei der Spitex-Tarifvertrag trotz fehlendem Beitritt massgeblich. Das Urteil findet sich hier.
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